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§ 6 KrntErbhöfeG (Eccher)

Eccher5. AuflAugust 2018

§ 6. (1) Können sich mehrere nach dem Alleineigentümer eines Erbhofs zugleich eintretende Miterben nicht einigen, wer von ihnen Anerbe werden soll, so hat diesen das Verlassenschaftsgericht nach folgenden Regeln zu bestimmen:

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