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zu §§ 5, 7 HabsburgerG (Kolonovits)

Kolonovits4. LfgJuni 2001

Die Republik Österreich ist Eigentümerin des gesamten in ihrem Staatsgebiet befindlichen beweglichen und unbeweglichen hofärarischen sowie des für das früher regierende Haus oder für eine Zweiglinie desselben gebundenen Vermögens.

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