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zu §§ 3, 4 HabsburgerG (Kolonovits)

Kolonovits4. LfgJuni 2001

Der Gebrauch von Titeln und Ansprachen, die mit den Bestimmungen des § 1 im Widerspruch stehen, ist verboten. Eide, die dem Kaiser in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt geleistet worden sind, sind unverbindlich.

StGBl 1919/209 (BlgKNV RV 83 AB 110), BGBl 1920/1 = StGBl 1920/450 (BlgKNV AB 991).

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