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zu Artikel 64, 65 StV St Germain (Thienel)

Thienel3. LfgAugust 2000

Österreich erkennt von Rechts wegen und ohne irgendwelche Förmlichkeit als österreichische Staatsangehörige alle Personen an, die zur Zeit des Inkrafttretens des gegenwärtigen Vertrages das Heimatrecht (pertinenza) auf dem österreichischen Staatsgebiete besitzen und nicht Angehörige eines anderen Staates sind.

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