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zu Artikel 6 Abs 1 1. Tatbestand StGG (Pöschl)

Pöschl5. LfgAugust 2002

Jeder Staatsbürger kann an jedem Orte des Staatsgebietes seinen Aufenthalt und Wohnsitz nehmen, ...

RGBl 1867/142 (StenProtAH 4. Sess AB 778; StenProtHH 4. Sess AB 268).

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