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zu § 2 RVS (Csoklich)

Csoklich3. AuflMai 2019

Ausgeschlossen von der Versicherung sind:

alle Schäden, die durch Transport- und/oder Lagerversicherungsverträge gedeckt sind, es sei denn, dass eine ordnungsgemäß geschlossene Versicherung durch fehlerhafte Maßnahmen des Spediteurs unwirksam wird;die in § 5 SVS unter Abs. 1 lit 5, 8, 9, 10 und 11 angeführten Fälle;

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