Ausgeschlossen von der Versicherung sind:
alle Schäden, die durch Transport- und/oder Lagerversicherungsverträge gedeckt sind, es sei denn, dass eine ordnungsgemäß geschlossene Versicherung durch fehlerhafte Maßnahmen des Spediteurs unwirksam wird;die in § 5 SVS unter Abs. 1 lit 5, 8, 9, 10 und 11 angeführten Fälle;