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zu § 11 SVS (Csoklich)

Csoklich3. AuflMai 2019

Die Abtretung der Rechte des Versicherten aus diesem Vertrage gegen die Gesellschaften nach einem Schadensfall an andere Personen als an den Spediteur ist unzulässig.Ansprüche anderer Versicherer auf Grund eines etwaigen gesetzlichen Überganges sind aus diesem Versicherungsvertrag ausgeschlossen.

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