Die Gesellschaften haften im Umfang ihrer Beteiligung (vgl. § 19) für alle aus diesem Versicherungsvertrag auf ein Schadensereignis angemeldeten Ansprüche bis zu einem Betrag von € 1.090.092,51, auch wenn mehrere Versicherte desselben versicherungsnehmenden Spediteurs durch dieses Schadensereignis betroffen sind.