vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 5 SVS (Csoklich)

Csoklich3. AuflMai 2019

Ausgeschlossen von der Versicherung sind:

alle Gefahren, die durch eine andere Versicherung, insbesondere Transport-, Lager- (z.B. Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturmschadenversicherung u. a.) oder Speditionsversicherung gedeckt sind, es sei denn, dass eine solche ordnungsgemäß abgeschlossene Versicherung durch fehlerhafte Maßnahmen des Spediteurs unwirksam wird;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte