Kommentare
VGG - Verbrauchergewährleistungsgesetz, Flume/Kronthaler/Laimer
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
zu § 2 VGG (Flume/Ziegler)
Flume/Ziegler
1. Aufl
März 2022
Begriffsbestimmungen
In diesem Bundesgesetz bezeichnet der Ausdruck
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
Daten, nicht personenbezogene
Daten, personenbezogene
Datenträger
Dienstleistungen, analog
Funktionalität
Haltbarkeit
Integration digitaler Leistungen
Interoperabilität
Kompatibilität
Waren mit digitalen Elementen
digitale Dienstleistungen
digitale Inhalte
digitale Leistungen, Oberbegriff
digitale Umgebung
§ 2 VGG