Das Eingehen einer Lebensgemeinschaft zieht bestimmte Rechtsfolgen nach sich. Dabei können im Wesentlichen zwei Fragenkreise unterschieden werden: (i) Welche Rechtsfolgen treten im
Innenverhältnis zwischen den Lebensgefährten ein? Hierunter fällt ganz allgemein die Frage, ob überhaupt rechtliche Beziehungen zwischen den Lebensgefährten bestehen (zB Unterhaltspflicht). Es stellt sich aber etwa auch die Frage nach der Bedeutung von gemeinsamen Kindern aus der Lebensgemeinschaft. (ii) Welche Rechtsfolgen zieht eine Lebensgemeinschaft im
Außenverhältnis nach sich? Es geht darum, welche Anknüpfungspunkte an eine Lebensgemeinschaft die Rechtsordnung in verschiedenen Zusammenhängen vorsieht (zB Strafrecht, Verfahrensrecht etc) und damit verbunden Rechtsvorteile gewährt oder -nachteile normiert.