Nach welchem Zeitpunkt die Fähigkeit zu beurteilen.
Die Erbfähigkeit kann nur nach dem Zeitpunkt des wirklichen Erbanfalles bestimmt werden. Dieser Zeitpunkt ist in der Regel der Tod des Erblassers (§ 703).
Nach welchem Zeitpunkt die Fähigkeit zu beurteilen.
Die Erbfähigkeit kann nur nach dem Zeitpunkt des wirklichen Erbanfalles bestimmt werden. Dieser Zeitpunkt ist in der Regel der Tod des Erblassers (§ 703).