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zu § 6 Abs 1 Z 11 KSchG Beweislastverlagerung (Schurr)

Schurr3. AuflSeptember 2006

(1) Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmungen im Sinn des § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen ...

11. dem Verbraucher eine Beweislast auferlegt wird, die ihn von Gesetzes wegen nicht trifft;

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