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zu § 6 Abs 1 Z 12 KSchG Zur Bearbeitung übernommene Sachen (Schurr)

Schurr3. AuflSeptember 2006

(1) Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmungen im Sinn des 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen

12. die Rechte des Verbrauchers auf eine Sache, die der Unternehmer zur Bearbeitung übernommen hat, in unangemessenen kurzer Frist verfallen;

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