zu § 97 ArbVG - 3. Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse nach Z 1b (Binder)
Binder11. LfgMai 2013
Materialien6161Der Tatbestand der Z 1b des § 97 wurde durch BGBl I 2002/100 eingefügt.
RV:6262RV 1131 BlgNR 21. GP 62. „Z. 1 fügt in Anpassung an Art 1 § 9 BMVG in § 97 Abs. 1 ArbVG einen Betriebsvereinbarungstatbestand hinzu, der den Abschluss einer erzwingbaren BV zur Auswahl einer MV-Kasse ermöglicht (siehe Bemerkungen zu Art 1 § 9 BMVG).“