vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 97 ArbVG - 4. Die Arbeitszeitlage nach Z 2 (Binder)

Binder11. LfgMai 2013

Materialien

RV:7878RV 840 BlgNR 13. GP 84. „Z. 2 ermöglicht der BV die Gestaltung aller Arbeitszeitfragen, soweit nicht durch zwingende gesetzliche (vgl. insbes AZG, Sonn- und FeiertagsruheG) oder kollvliche Bestimmungen Grenzen gesetzt sind. Insbes Fragen der gleitenden Arbeitszeit und Schichtarbeitszeit fallen unter diese Bestimmungen.“

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte