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RV:42 „Diese Bestimmung soll vor allem die Berücksichtigung der Interessen der Stammbelegschaft des Betriebes ermöglichen. Der BR soll in die Lage versetzt werden, Seite 25Verhandlungen mit dem BI über wesentliche mit der Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte verbundene Fragen zu führen.