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zu § 97 ArbVG - 2. Grundsätze betrieblicher Arbeitskräfteüberlassung nach Z 1a (Binder)

Binder11. LfgMai 2013

Materialien4141Der Tatbestand der Z 1a des § 97 wurde durch BGBl 1988/196 eingefügt.

RV:4242RV 450 BlgNR 17. GP 24. „Diese Bestimmung soll vor allem die Berücksichtigung der Interessen der Stammbelegschaft des Betriebes ermöglichen. Der BR soll in die Lage versetzt werden,

Seite 25

Verhandlungen mit dem BI über wesentliche mit der Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte verbundene Fragen zu führen.

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