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zu § 11 NÖ Umgebungslärmschutzverordnung (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

4. Abschnitt
Ballungsräume und Ruhige Gebiete

 

Als Ballungsraum ist der Ballungsraum Wien anzusehen. Das sind in Verbindung mit Wien die Gemeindegebiete von Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Wiener Neudorf, Maria Enzersdorf und Mödling.

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