Aktionspläne haben mindestens folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:
eine Beschreibung der Ballungsräume, der Hauptverkehrsstraßen und der ruhigen Gebiete,die für die Ausarbeitung des Aktionsplans zuständige Behörde,Aktionspläne haben mindestens folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:
eine Beschreibung der Ballungsräume, der Hauptverkehrsstraßen und der ruhigen Gebiete,die für die Ausarbeitung des Aktionsplans zuständige Behörde,