vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 10 NÖ Umgebungslärmschutzverordnung (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

Aktionspläne haben mindestens folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:

eine Beschreibung der Ballungsräume, der Hauptverkehrsstraßen und der ruhigen Gebiete,die für die Ausarbeitung des Aktionsplans zuständige Behörde,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte