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zu § 3 NÖ Campingplatzgesetz 1999 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

Errichtung von Campingplätzen

 

(1) Die Errichtung sowie jede Erweiterung eines Campingplatzes ist mindestens 8 Wochen vorher anzuzeigen. Der Anzeige ist ein Plan und eine Beschreibung (2-fach) anzuschließen.

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