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zu § 2 NÖ Campingplatzgesetz 1999 (Kienastberger/Stellner-Bichler)

Kienastberger/Stellner-Bichler3. AuflSeptember 2022

(1) Aufgaben, die nach diesem Gesetz von der Gemeinde zu besorgen sind, fallen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

(2) Für die Zuständigkeit gilt § 2 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200.

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