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Bundesvergabegesetz: Kommentar zum Bundesvergabegesetz 2006, Schramm/Aicher/Fruhmann
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zu § 10 BVergG (RZ 1-127) (Fruhmann)
Fruhmann
1. Lfg
März 2009
3. Abschnitt
Ausnahmen vom Geltungsbereich
Dieses Bundesgesetz gilt nicht
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§ 10