Die Verankerung der Altstadterhaltung in der Wiener Bauordnung muss – im Rückblick auf das nahezu halbe Jahrhundert seit dem ersten derartigen Gesetzesbeschluss 1972 – als verfehlt gewertet werden. Die Schwächen dieser Regelung zeigen sich darin, dass die Stadt Wien sich nie eindeutig für effektive und transparente Regelung und Handhabung von Maßnahmen zur Altstadterhaltung entschieden hat.
