EXKURSE A – I: Vertiefende Informationen zu einzelnen Themenbereichen
A) Salzburger Altstadterhaltungsgesetz – Vollziehung
Zur Beurteilung von Eingriffen besteht die Sachverständigenkommission (SVK) als unabhängiges Gutachtergremium, das mit Experten aus den Gebieten Architektur, Kunstgeschichte und Bauhandwerk und ex officio einem Vertreter des Bundesdenkmalamtes besetzt wird. Je zwei seiner Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder werden vom Land Salzburg sowie der Stadt Salzburg vorgeschlagen, alle Mitglieder und Ersatzmitglieder vom Landeshauptmann angelobt. Das organisatorische Rückgrat bildet das Referat für die Altstadterhaltung mit der Geschäftsstelle der Sachverständigenkommission in der Abteilung 6 – Infrastruktur und Verkehr – des Amtes der Salzburger Landesregierung. Neben ihrer Rolle als Amtssachverständige beraten einzelne, nicht stimmberechtigte Ersatzmitglieder dieses Gutachtergremiums im Rotationsprinzip Eigentümer, Bauwerber, Planer und Behörden.44 Die Sitzungen der Kommission finden in Abständen von je zwei Seite 293
