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Salzburger Altstadterhaltungsgesetz – Vollziehung

Brunnbauer1. AuflApril 2022

EXKURSE A – I: Vertiefende Informationen zu einzelnen Themenbereichen

A) Salzburger Altstadterhaltungsgesetz – Vollziehung

Zur Beurteilung von Eingriffen besteht die Sachverständigenkommission (SVK) als unabhängiges Gutachtergremium, das mit Experten aus den Gebieten Architektur, Kunstgeschichte und Bauhandwerk und ex officio einem Vertreter des Bundesdenkmalamtes besetzt wird. Je zwei seiner Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder werden vom Land Salzburg sowie der Stadt Salzburg vorgeschlagen, alle Mitglieder und Ersatzmitglieder vom Landeshauptmann angelobt. Das organisatorische Rückgrat bildet das Referat für die Altstadterhaltung mit der Geschäftsstelle der Sachverständigenkommission in der Abteilung 6 – Infrastruktur und Verkehr – des Amtes der Salzburger Landesregierung. Neben ihrer Rolle als Amtssachverständige beraten einzelne, nicht stimmberechtigte Ersatzmitglieder dieses Gutachtergremiums im Rotationsprinzip Eigentümer, Bauwerber, Planer und Behörden.4444Geschäftsstelle der Sachverständigenkommission (Hg.): Gelebte Baukultur. Fünf Jahrzehnte Altstadterhaltung in Salzburg, Salzburg/Wien 2017. Die Sitzungen der Kommission finden in Abständen von je zwei

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Wochen statt. Das Baurechtsamt beschäftigt Fachexperten, und dessen Leiter ist innerhalb des Magistrats der Stadt Salzburg mit der Altstadterhaltung und Koordination der UNESCO-Welterbe-Angelegenheiten beauftragt.4545Laut Homepage der Stadt Salzburg: https://www.stadt-salzburg.at/orte/ma-5-raumplanung-und-baube hoerde/ma-501-baurechtsamt/ (aufgerufen am 16. 12. 2020).

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