Seit der „Altstadtnovelle“, also seit der Ausgabe der Altstadterhaltungsnovelle am 29. September 1972, wurde die Wiener Bauordnung bis heute öfter als 60-mal (!) novelliert. Außer wenigen Spezialisten ist vermutlich kaum jemand in der Lage, die vielen Änderungen sowie inhaltlichen und taktischen Gewichtsverlagerungen im Auge zu behalten. Natürlich spielt auch der lange Zeitraum mit, da Mandatare, Beamte, Vertreter von Interessensgruppen u. a., welche beim Werden der „Alt<i>Brunnbauer</i> in <i>Stöger</i> (Hrsg), Das Wiener Cottage (2022) Die „Altstadtnovelle“ in der Wiener Bauordnung – ein Konstrukt, Seite 288 Seite 288
stadtnovelle“ aktiv waren, längst im Ruhestand sich befinden oder bereits gestorben sind. Die Verfolgung der vielen Änderungen muss sich im Rahmen dieses Beitrags auf wenige Paragraphen der Bauordnung beschränken und hier wiederum nur auf einige Veränderungen an diesen. Die den Novellierungen seit 1972 zugrunde liegende Tendenz, das schwach ausgebildete Schutz- und Erhaltungsinstrument schrittweise zu marginalisieren, lässt sich jedoch anhand der gezeigten Fakten unschwer feststellen.