Auch bei den Bürgern in der Stadtgemeinde Wien, die seit 1920 den Status eines Bundeslandes hat, wuchs in den 1960-er Jahren die Unzufriedenheit mit der Politik und der Verwaltung und deren Umgang mit historischer Bausubstanz. Wien hat bekanntlich einige besonders eindrucksvolle historische Zonen.19 Trotzdem kam in Wien kein Altstadterhaltungsgesetz zustande, sondern die Materie wurde durch einige in die Bauordnung für Wien (BOfW) eingefügte Paragraphen geregelt.
