Die Besteuerung unentgeltlicher Zuwendungen wurde prinzipiell durch die Abschaffung des Erbschafts-/Schenkungssteuergesetzes aufgegeben. Im Bereich der Stiftungen wollte der Gesetzgeber jedoch die Zuwendung von Vermögen an die Stiftung weiterhin besteuern. Diese Besteuerung wurde durch das Stiftungseingangssteuergesetz umgesetzt. Der Stiftungseingangssteuer unterliegen unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder an damit vergleichbare Vermögensmassen.

