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A. Meldung von Schenkungen

Pummerer13. AuflSeptember 2023

Für unentgeltliche Vermögenszugänge wurde bis zum 31. 7. 2008 die sog Erbschafts-/Schenkungsteuer erhoben. Aufgrund der günstigen Besteuerung des Überganges von Grund und Boden wurde diese Steuer vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig eingestuft. Statt einer Reparatur des Geset

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zes hat sich der Gesetzgeber zu einem Verzicht auf die Besteuerung von unentgeltlichen Vermögensübertragungen entschlossen. Damit ist seit 1. 8. 2008 die Erbschaft und Schenkungsteuer nicht mehr zu erheben.

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