Für unentgeltliche Vermögenszugänge wurde bis zum 31. 7. 2008 die sog Erbschafts-/Schenkungsteuer erhoben. Aufgrund der günstigen Besteuerung des Überganges von Grund und Boden wurde diese Steuer vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig eingestuft. Statt einer Reparatur des Geset Seite 68zes hat sich der Gesetzgeber zu einem Verzicht auf die Besteuerung von unentgeltlichen Vermögensübertragungen entschlossen. Damit ist seit 1. 8. 2008 die Erbschaft und Schenkungsteuer nicht mehr zu erheben.

