Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFÖG) soll die Neugründung von Unternehmen fördern und enthält bestimmte Abgabenbefreiungen für neu gegründete Unternehmen. Als Zeitpunkt der Neugründung gilt der Zeitpunkt, in dem der Betriebsinhaber erstmals werbend nach außen in Erscheinung tritt (= Anbieten der betriebstypischen Leistungen am Markt; § 3).

