Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kfz-Kaskoversicherung nicht durch ein Spezialgesetz determiniert. Vielmehr sind die üblichen, die Privatautonomie einschränkenden Regelungen des ABGB und KSchG zu beachten.576 Die Versicherungsunternehmen regeln die Bedingungen für die Vollkaskoversicherungen sehr unterschiedlich, doch hat der Versicherungsverband Österreichs die AKKB 2015577 veröffentlicht, welche als Musterbedingungen für die Vollkaskoversicherung fungieren.578

