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D. Die Schwarzfahrt in der Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung gem AKKB

Riedler1. AuflMärz 2018

Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kfz-Kaskoversicherung nicht durch ein Spezialgesetz determiniert. Vielmehr sind die üblichen, die Privatautonomie einschränkenden Regelungen des ABGB und KSchG zu beachten.576576 Nach Reisinger also § 915 ABGB, die Geltungskontrolle nach § 864a ABGB, die Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB und das Transparenzgebot iSd § 6 Abs 3 KSchG. Reisinger in Fucik/Hartl/Schlosser (Hrsg.), Verkehrsunfall III3 (2016) Rz 94c. Die Versicherungsunternehmen regeln die Bedingungen für die Vollkaskoversicherungen sehr unterschiedlich, doch hat der Versicherungsverband Österreichs die AKKB 2015577577 Homepage des Versicherungsverbandes Österreichs, http://www.vvo.at/vvo/vvo.nsf/sysPages/x6EF9B5E3BE5AA6C4C1257CB4003AC915/ $file/AKKB_2015.pdf (abgerufen am 14.1.2018); abgedruckt in Kodex Versicherungsrecht21 Band I (2017) sub 5. veröffentlicht, welche als Musterbedingungen für die Vollkaskoversicherung fungieren.578578 Reisinger in Fucik/Hartl/Schlosser (Hrsg.), Verkehrsunfall III3 (2016) Rz 94c.

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