vorheriges Dokument
nächstes Dokument

E. Die Schwarzfahrt in der Kraftfahrzeug-Rechtsschutzversicherung

Riedler1. AuflMärz 2018

Die verschiedenen Versicherungsunternehmen bieten unterschiedlichste Rechtsschutzversicherungsprodukte mit unterschiedlichen Versicherungsumfängen und -leistungen an. Im gegebenen Konnex sollen das VersVG und die Musterbedingungen des Versicherungsverbandes Österreichs, die ARB 2015,592592 Homepage des Versicherungsverbands Österreichs, http://www.vvo.at/vvo/vvo.nsf/sysUNID/x98D5DD378BA49856C1257CE50043B477 (abgerufen am 14.1.2018). Abgedruckt auch in Fenyves/Koban, Allgemeine Versicherungsbedingungen5 (2015) 148 ff. kurz erläutert werden. Grundkonzept der Rechtsschutzversicherung ist eine Gefahrenüberwälzung. Art 1 ARB 2015 regelt, dass das Versicherungsunternehmen die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers wahrnimmt und die dafür auflaufenden Kosten im Aktiv- oder Passivprozess übernimmt. Die Leistungen des Versicherers können die Forderung von Schadenersatzansprüchen des Versicherten im Zusammenhang mit Schäden durch das versicherte Fahrzeug, die Verteidigung vor Strafgerichten oder Verwaltungsbehörden in Bezug auf Verkehrsunfälle oder Übertretung der Verkehrsvorschriften oder eine Vertretung im Verfahren bezüglich des Entzugs der Lenkberechtigung umfassen.593593 Reisinger in Fucik/Hartl/Schlosser (Hrsg.), Verkehrsunfall III3 (2016) Rz 123. Immer erforderlich ist aber, dass das Kfz bestimmungsgemäß verwendet wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte