Die verschiedenen Versicherungsunternehmen bieten unterschiedlichste Rechtsschutzversicherungsprodukte mit unterschiedlichen Versicherungsumfängen und -leistungen an. Im gegebenen Konnex sollen das VersVG und die Musterbedingungen des Versicherungsverbandes Österreichs, die ARB 2015,592 kurz erläutert werden. Grundkonzept der Rechtsschutzversicherung ist eine Gefahrenüberwälzung. Art 1 ARB 2015 regelt, dass das Versicherungsunternehmen die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers wahrnimmt und die dafür auflaufenden Kosten im Aktiv- oder Passivprozess übernimmt. Die Leistungen des Versicherers können die Forderung von Schadenersatzansprüchen des Versicherten im Zusammenhang mit Schäden durch das versicherte Fahrzeug, die Verteidigung vor Strafgerichten oder Verwaltungsbehörden in Bezug auf Verkehrsunfälle oder Übertretung der Verkehrsvorschriften oder eine Vertretung im Verfahren bezüglich des Entzugs der Lenkberechtigung umfassen.593 Immer erforderlich ist aber, dass das Kfz bestimmungsgemäß verwendet wurde.

