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A. Haftpflichtversicherung und Schwarzfahrerhaftung

Riedler1. AuflMärz 2018

Das KHVG BGBl 1994/651 dient der Umsetzung der Richtlinie 92/49/EWG 460460 EUR-LEX http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1490859703729&uri=CELEX:31992L0049 des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG (Dritte Richtlinie Schadenversicherung).461461 Grubmann, KHVG4 (2015) § 1 S 2. Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge in Österreich bereits seit dem 1.6.1930 verpflichtend (Pflichtversicherung), sofern sie zum Verkehr zugelassen wurden oder wenn an ihnen Probe- oder Überstellungskennzeichen angebracht wurden.462462 Grubmann, KHVG4 (2015) § 1 S 3 ff; Reisinger in Fucik/Hartl/Schlosser (Hrsg.), Verkehrsunfall III3 (2016) Rz 22. Dies wird nunmehr auch explizit in § 59 Abs 1 KFG zum Ausdruck gebracht.463463 Fucik/Hartl/Schlosser, Verkehrsunfall VI2 Rz 974.

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