Inhalt des gegenständlichen Rechtsstreits17 sind die Verwertungsrechte an einem Dokumentarfilm. Der Kläger ist Drehbuchautor und Hauptregisseur des Dokumentarfilms „Fotos von der Front“. Der Beklagte ist Produzent des Films. Die Premiere des Films fand am 14.05.2009 im Filmhaus am Spittelberg statt, eine erste Ausstrahlung bei der BR alpha vier Monate später. Der Film ist auch als Video auf DVD erhältlich.
