Ganz allgemein gesagt liegt Verwechslungsgefahr im Markenrecht vor, wenn das Publikum glauben könnte, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen.101 Dabei hat der EuGH in seiner Rsp einen gemeinschaftsweit einheitlichen Maßstab modelliert bzw konkretisiert.102
