a. System bösgläubiger Markenanmeldungen („Feeling“ vs „Feel II“)
Die Thematik der Anmeldung bösgläubiger Spekulations- und Hinterhaltsmarken tangiert die nicht unbedeutende Frage, ob und inwiefern das (formale) Recht, eine Marke anzumelden und den Schutz des Markenrechts, insbesondere das Seite 174 Ausschließlichkeitsrecht, in Anspruch zu nehmen, konsequent zu gewährleisten ist, ohne dass dabei übersehen wird, dass dieses Recht auch zweckentfremdet bzw missbraucht werden kann. Gegen diese Gefahr stellt die (Marken-)Rechtsordnung, wie sogleich zu zeigen ist, effektive Sicherungsmechanismen bereit.
