Errichtung einer österreichischen Privatstiftung durch eine liechtensteinische Stiftung: Die Vermögensübertragung unterliegt der Stiftungseingangssteuer, da der Empfänger in Form der Substiftung seinen Sitz/Ort der Geschäftsleitung in Österreich hat. Abweichend von den Konstellationen, bei welchen die Empfängerin in Liechtenstein domiziliert ist, beträgt der Steuersatz 2,5 %, da hierbei auf die empfangende Stiftung und nicht auf die Zuwenderin abgestellt wird.
