vorheriges Dokument
nächstes Dokument

24.3. Grenzüberschreitende Aspekte (Hosp)

Hosp3. AuflApril 2022

24/3
Errichtung einer österreichischen Privatstiftung durch eine liechtensteinische Stiftung: Die Vermögensübertragung unterliegt der Stiftungseingangssteuer, da der Empfänger in Form der Substiftung seinen Sitz/Ort der Geschäftsleitung in Österreich hat. Abweichend von den Konstellationen, bei welchen die Empfängerin in Liechtenstein domiziliert ist, beträgt der Steuersatz 2,5 %, da hierbei auf die empfangende Stiftung und nicht auf die Zuwenderin abgestellt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!