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24.2. Steuerliche Behandlung in Liechtenstein (Hosp)

Hosp3. AuflApril 2022

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Im Rahmen der Errichtung einer Substiftung fallen die Gründungsabgabe sowie die Eintragungs- bzw Hinterlegungsgebühr an. Einlagen von Errichtern stellen auf Ebene der (Sub-)Stiftung keinen steuerpflichtigen Ertrag dar.20472047Art 47 Abs 4 Bst c Steuergesetz. Widmungssteuerliche Aspekte betreffen die Errichtung einer Substiftung nur insoweit, als das übertragene Vermögen danach nicht mehr der Vermögenssteuer unterliegt,20482048Art 13 Steuergesetz. bspw weil die Option zur stellvertretenden Steuerentrichtung durch die Errichtung der Substiftung wegfällt. Die laufende Besteuerung auf Stiftungs-, Stifter- und Begünstigtenebene erfolgt analog zu den vorstehenden Ausführungen, weshalb auf die einschlägigen Textstellen verwiesen sei.

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