Die Besteuerung der Zuwendung an österreichische Begünstigte erfolgt abhängig davon, ob die liechtensteinische Stiftung aus österreichischer Sicht als mit der österreichischen Privatstiftung vergleichbar oder nichtvergleichbar und ob sie als intransparent oder transparent anzusehen ist. Um Ersteres zu prüfen, ist ein Typenvergleich vorzunehmen: Diese Analyse wird nicht nur bei Stiftungen, sondern bei jeder anderen ausländischen Gesellschaftsform angestellt und ist nicht neu, sondern geht in letzter Konsequenz auf ein Urteil des RFH2035 aus den 1930er-Jahren zurück. Im Einzelfall gilt es zu prüfen, ob die jeweilige liechtensteinische Stiftung im Wesentlichen mit einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar ist (eine vollständige Deckung ist nicht erforderlich2036) oder nicht.
