Die wesentlichste Aufgabe des Aufsichtsrats liegt in der Überwachung der Geschäftsführung und der Gebarung der Privatstiftung.
Den Stiftungsvorstand trifft gegenüber dem Aufsichtsrat eine eigenständige Informationspflicht. Umgekehrt hat der Aufsichtsrat ein Auskunftsrecht. Er kann vom Stiftungsvorstand jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Privatstiftung einschließlich ihrer Beziehung zu einem Konzernunternehmen verlangen.
