Die jeweiligen Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums zum Firmenbuch anzumelden. Weiters wird in das Firmenbuch der Vorsitzende bzw Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats eingetragen. Die Anmeldung erfolgt durch die Mitglieder des Stiftungsvorstands in vertretungsbefugter Zahl. Eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift ist nicht erforderlich (§ 11 FBG).
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