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9.5. Entfall der Aufsichtsratspflicht (Arnold)

Arnold3. AuflApril 2022

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Das Gericht hat den Aufsichtsrat abzuberufen, wenn die Privatstiftung nicht mehr aufsichtsratspflichtig und auch kein fakultativer Aufsichtsrat in der Stiftungsurkunde eingerichtet ist. Die Voraussetzungen des § 27 Abs 2 PSG müssen diesfalls nicht vorliegen.871871 N. Arnold, PSG-Kommentar4, § 24 Rz 32.

N. Arnold, PSG-Kommentar4, § 24 Rz 32.

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