Arnold in Arnold/Ludwig (Hrsg), Stiftungshandbuch3 (2022) 9.4. Unvereinbarkeit Rz 9/119/11
Gemäß § 23 Abs 2 1. Satz PSG dürfen Mitglieder des Stiftungsvorstands und der Stiftungsprüfer bzw deren nahe Angehörige iSd § 15 Abs 2 PSG nicht Mitglieder des Aufsichtsrats sein. Hierbei handelt es sich um ein absolutes Bestellungsverbot.