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9.4. Unvereinbarkeit (Arnold)

Arnold3. AuflApril 2022

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Gemäß § 23 Abs 2 1. Satz PSG dürfen Mitglieder des Stiftungsvorstands und der Stiftungsprüfer bzw deren nahe Angehörige iSd § 15 Abs 2 PSG nicht Mitglieder des Aufsichtsrats sein. Hierbei handelt es sich um ein absolutes Bestellungsverbot.

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