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Angehörige - § 25 BAO (Semler-Großschedl)

Semler-Großschedl21. LfgJuni 2009

1. Gesetzestext

§ 25 BAO idF BGBl I Nr 2002/97:

(1) Angehörige im Sinne der Abgabenvorschriften sind

der Ehegatte;

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