Gebetsroither31. LfgJuni 2016
§ 4 BAO BGBl 1961/194, zuletzt geändert durch BGBl I 2013/14:
§ 4. (1) Der Abgabenanspruch entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft.
(2) Der Abgabenanspruch entsteht insbesondere