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Entstehung des Abgabenanspruches – §§ 4, 5 BAO (Gebetsroither)

Gebetsroither31. LfgJuni 2016

1. Gesetzestext

§ 4 BAO BGBl 1961/194, zuletzt geändert durch BGBl I 2013/14:

§ 4. (1) Der Abgabenanspruch entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft.

(2) Der Abgabenanspruch entsteht insbesondere

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