Der Forschungsfreibetrag I stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar mit Wahlrecht
bezüglich der Inanspruchnahmebezüglich des Höchstausmaßes im Bereich von 25 % bis 35 %.Der Forschungsfreibetrag I stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar mit Wahlrecht
bezüglich der Inanspruchnahmebezüglich des Höchstausmaßes im Bereich von 25 % bis 35 %.