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4.1. Lehrlingsfreibetrag

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Der Lehrlingsfreibetrag stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, deren Inanspruchnahme dem Lehrberechtigten freisteht.

Die Geltendmachung des LFB ist nur möglich bei Gewinnermittlung durch Bilanzierung und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (nicht bei Pauschalierung).

Der Lehrlingsfreibetrag steht in drei Teilbeträgen von jeweils EURO 1.460,- zu:

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