Der Lehrlingsfreibetrag stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, deren Inanspruchnahme dem Lehrberechtigten freisteht.
Die Geltendmachung des LFB ist nur möglich bei Gewinnermittlung durch Bilanzierung und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (nicht bei Pauschalierung).
Der Lehrlingsfreibetrag steht in drei Teilbeträgen von jeweils EURO 1.460,- zu:

