Das EStG sieht eine Möglichkeit der Übertragung von stillen Reserven vor, wenn
das veräußerte Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der Veräußerung mindestens sieben Jahre zum Anlagevermögen des Betriebes gehört hat UNDdas Wirtschaftsgut, auf das stille Reserven übertragen werden sollen, in einer inländischen Betriebsstätte verwendet wird.
