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5.2.2. Veranschaulichung eines Steuervorteils-Wahlrechts

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Als Alternative zu dem ab Veranlagung 2002 optional bildbaren Forschungsfreibetrag II in Höhe von 10 % der Aufwendungen zur Forschung kann auch eine FORSCHUNGSPRÄMIE in Höhe von 3 % dieser Aufwendungen geltend gemacht werden.

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