vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2. Einzelne Tatbestandsmerkmale (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) Verstoß beim Zahlungsakt

Scheck, Abhandenkommen

3576
Unter dem Begriff Zahlungsakt sind primär Buchgeldüberweisungen zu verstehen. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die Bearbeitung händisch oder per EDV erfolgt.54275427 Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung2 E Rz 47. Ein Zahlungsakt liegt auch bei (physischer) Aushändigung von Bargeld, Scheck, Wechseln vor.54285428 Gräfe/Brügge, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung2 E Rz 46.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte