a) Verstoß beim Zahlungsakt
Scheck, Abhandenkommen
Unter dem Begriff Zahlungsakt sind primär Buchgeldüberweisungen zu verstehen. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die Bearbeitung händisch oder per EDV erfolgt.5427 Ein Zahlungsakt liegt auch bei (physischer) Aushändigung von Bargeld, Scheck, Wechseln vor.5428